Camping-, Service- und Merchandisebedingungen Deutsche Meisterschaft
Geltungsbereich und Veranstalter
(1) Diese Camping-, Service- und Merchandisingbedingungen regeln die Nutzung der vom Rad-Sport-Club Weimar-Ahnatal e.V., Parkstraße 18, 34246 Vellmar, eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel unter der Registernummer VR 1139, (nachfolgend „Veranstalter“), bereitgestellten Campingflächen, des Brötchen-Services sowie des Merchandise-Verkaufs im Rahmen der Deutschen Meisterschaft im BMX Race 2026.
(2) Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden finden keine Anwendung, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.Buchung, Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
(1) Die Buchung von Campingplätzen, des Brötchen-Services und die Bestellung von T‑Shirts erfolgt über das auf der Website bereitgestellte Online-Formular oder andere vom Veranstalter angegebene Wege. Mit Absenden der Buchung/Bestellung geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Zahlung angenommen bzw. die Leistung bereitstellt.
(3) Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise (inklusive etwaiger Steuern und Abgaben, sofern diese anfallen). Die Zahlung erfolgt nach Wahl der Teilnehmenden über die angebotenen Zahlungsarten (z.B. Vorkasse/Überweisung, Online‑Zahlungsdienste).
(4) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Buchungs- bzw. Bestellbestätigung fällig, sofern nicht anders angegeben. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, ist der Veranstalter berechtigt, die Reservierung bzw. Bestellung zu stornieren.Campingplätze, Nutzung und Hausrecht
(1) Die Zuteilung der Stellplätze erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter oder seine Beauftragten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
(2) Es gelten die auf der Website und vor Ort ausgehängten Platzordnung und Sicherheitsregeln, insbesondere zu Ruhezeiten, Brandschutz, Parken, Fluchtwegen, Umgang mit Grillgeräten, Müllentsorgung und Lärmbelästigung.
(3) Der Veranstalter übt das Hausrecht auf dem gesamten Veranstaltungs- und Campinggelände aus. Er ist berechtigt, Personen bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen, die Platzordnung oder behördliche Auflagen des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.
(4) Campen und das Abstellen von Fahrzeugen erfolgen auf eigene Gefahr der Teilnehmenden.Brötchen-Service / Lebensmittelausgabe
(1) Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung einen Brötchen-Service an. Art und Umfang der angebotenen Backwaren, Preise, Bestellfristen und Ausgabestellen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. aus den Informationsunterlagen zur Veranstaltung.
(2) Bestellungen sind verbindlich; Änderungen und Stornierungen sind nur innerhalb der angegebenen Fristen möglich.
(3) Informationen zu enthaltenen Allergenen und anderen kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoffen werden vor Ort oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Teilnehmende sind verpflichtet, bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten eigenverantwortlich zu berücksichtigen.
(4) Die Ausgabe der Backwaren erfolgt zu den angegebenen Zeiten und an den benannten Ausgabestellen. Eine Haftung für Qualitätseinbußen aufgrund verspäteter Abholung oder unsachgemäßer Lagerung nach Übergabe an die Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.Verkauf von Merchandising-Artikeln
(1) Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung Fan‑Artikel (insbesondere T‑Shirts) mit Vereins‑ bzw. Veranstaltungsbezug an. Art, Größen, Farben und Preise ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website bzw. aus den Informationsunterlagen zur Veranstaltung.
(2) Die Bestellung der T‑Shirts erfolgt über das Online‑Formular auf der Website oder andere vom Veranstalter angegebene Wege. Mit Absenden des Formulars geben die Teilnehmenden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Bestellung per E‑Mail bestätigt.
(3) Sofern nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Übergabe der T‑Shirts vor Ort während der Veranstaltung (z.B. am Meldebüro oder einer gesonderten Ausgabestelle). Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die T‑Shirts zu den bekanntgegebenen Zeiten abzuholen. Erfolgt trotz Erinnerung keine Abholung, kann der Veranstalter nach angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beträge besteht in diesem Fall nur, soweit der Veranstalter die Ware noch anderweitig veräußern kann.
(4) Bei vorproduzierten Standard‑T‑Shirts (z.B. nur Größe/Variante wählbar, aber keine individuelle Bedruckung mit Namen) steht Verbrauchern das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere Frist, Ausübung und Folgen, ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung auf der Website.
(5) Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, soweit T‑Shirts individuell nach den Vorgaben der Teilnehmenden angefertigt oder personalisiert werden (z.B. mit individuellem Namen oder Startnummer), da es sich um Waren handelt, die nicht vorgefertigt sind und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Hierauf wird in der Produktbeschreibung deutlich hingewiesen.
(6) Sachmängelansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Offensichtliche Mängel sind dem Veranstalter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Normale Abnutzungsspuren oder Schäden durch unsachgemäße Behandlung begründen keine Mängelansprüche.Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen
(1) Stornierungen müssen in Textform (z.B. per E‑Mail) an den Veranstalter erfolgen.
(2) Geht die Stornierung einer Campingbuchung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein, werden 100% des gezahlten Campingentgelts erstattet. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Beginn werden 50% erstattet, danach ist eine Erstattung grundsätzlich ausgeschlossen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(3) Für den Brötchen-Service können abweichende Stornofristen gelten; diese werden in der Leistungsbeschreibung bekannt gegeben. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Stornierung besteht kein Anspruch auf Erstattung.
(4) Es steht den Teilnehmenden frei, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die einbehaltene Pauschale.
(5) Für bestellte Merchandise-Artikel gelten die in der Widerrufsbelehrung und der Produktbeschreibung angegebenen Regelungen. Unabhängig davon ist eine kostenfreie Stornierung der Bestellung bis zum 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich, solange die T‑Shirts noch nicht produziert bzw. verbindlich beim Lieferanten bestellt wurden; danach trägt der Kunde die vollen Kosten, es sei denn, gesetzliche Widerrufsrechte greifen.Änderungen, Ausfall und höhere Gewalt
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund – etwa bei behördlichen Auflagen, Sicherheitsgründen oder höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Pandemielage) – Programmänderungen vorzunehmen, den Campingbetrieb einzuschränken oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen.
(2) Im Falle einer vollständigen Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt erstattet der Veranstalter das Campingentgelt ganz oder teilweise, soweit dem entgegenstehende zwingende gesetzliche Regelungen nicht bestehen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Anreise‑, Übernachtungs- oder sonstigen Nebenkosten, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
(3) Bei Abbruch oder Unterbrechung der Veranstaltung nach Beginn aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich geregelt wird.Pflichten der Teilnehmenden
(1) Die Teilnehmenden sind verpflichtet, alle Anweisungen des Veranstalters, seiner Beauftragten, der Sicherheitskräfte sowie behördlicher Organe zu befolgen.
(2) Die Teilnehmenden haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Campingplatz, ihren Fahrzeugen, Einrichtungen und ihrem Verhalten keine Gefährdungen für andere Personen oder Sachen ausgehen.
(3) Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haben die Aufsichtspflicht über ihre Kinder eigenverantwortlich wahrzunehmen.Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden (z.B. Name, Kontaktdaten, Buchungs- und Zahlungsinformationen) ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung, der Bestellungen sowie der Veranstaltung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; ergänzend können Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO einschlägig sein.
(2) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherdauer, Empfängern (insbesondere Zahlungsdienstleistern) und den Rechten der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung etc.) ergeben sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.
(3) Ohne entsprechende Einwilligung werden personenbezogene Daten nicht zu Werbezwecken genutzt.- Haftung bei Zahlungsfehlern
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Zahlungsfehler oder -ausfälle, die durch technische Störungen von Drittanbietern (z. B. PayPal, Banken) oder höhere Gewalt entstehen. Dies umfasst insbesondere Verzögerungen, Doppelbelastungen oder fehlgeschlagene Transaktionen.(2) Teilnehmende sind verpflichtet, Zahlungsprobleme umgehend (innerhalb von 48 Stunden) schriftlich zu melden. Der Veranstalter prüft und berichtigt nachvollziehbare Fehler erstattungsfähig innerhalb von 14 Tagen.
(3) Eine Haftung des Veranstalters für indirekte Schäden (z. B. entgangene Gewinne, Folgekosten) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (§ 280 Abs. 3 BGB).
(4) Der Veranstalter verwendet branchenübliche Sicherheitsstandards (DSFinV-K, SCA). Dennoch erfolgt die Nutzung der Zahlungsdienste auf eigene Gefahr der Teilnehmenden.
Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Camping-, Service- und Merchandisingbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
